Einverständnis der Eltern
Um für das einzelne Kind tätig zu werden, benötige ich das schriftliche Einverständnis der Eltern. Alle Informationen und Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.
Um für das einzelne Kind tätig zu werden, benötige ich das schriftliche Einverständnis der Eltern. Alle Informationen und Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.
Wie können betroffen Eltern und Jugendliche Eingliederungshilfe erhalten? Liegt nachgewiesen oder auch nur vermutet bei einem Kind oder Jugendlichen eine seelische Behinderung oder eine drohende seelische Behinderung vor, können die Eltern beim zuständigen Amt einen entsprechenden Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.