Grüß Gott,
in der Heilpädagogischen Praxis besteht ein Angebotsspektrum für Kinder (ab Geburt) und Jugendliche in allen Bereichen der Entwicklungs- und Lernförderung. Die Förderhilfen und der therapeutische Bedarf wird in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Schwaben und den Landratsämtern Augsburg und Günzburg etc. erarbeitet.
- Geistige Behinderung (Down-Syndrom)
- Mehrfachbehinderung (Körperbehinderungen, Fehlbildungen, Bewegungsstörungen etc.)
- Sprach-, Sprech- und Hörbehinderung
- Chronische und psychosomatische Krankheiten
- Emotionalen Beeinträchtigungen (Trennungsängste, belastende Lebensereignisse, Phobien)
- Psychische Störungen mit körperlicher oder chronischer Symptomatik (Enuresis, Enkopresis, Schlafstörungen, Bauchschmerzen)
- Organische Psychosyndrome
- Verhaltensstörungen (Tics, Aggressionen/Autoaggression)
- Störungen im Sozialverhalten
- Lern- und Leistungsstörungen (Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, ADS/H, LRS, Legasthenie, Dyskalkulie)
- Epilepsie/Anfallsleiden
- Autismus/Autismus-Spektrum-Störungen
Alle Angebote können sowohl in den praxiseigenen Räumen als auch im Elternhaus oder der Kindertagesstätte erfolgen. Durch den Einsatz entsprechender pädagogischer und therapeutischer Maßnahmen werden vorhandene Fähigkeiten gefördert. Die Prävention vermeidbarer Behinderung (folgenschwere Erkrankung), als auch die sozialer Ausgrenzung ist Teil der Behandlung. Damit bekommen Menschen mit unterschiedlichen Lebenserschwernissen ein Recht auf heilpädagogische Assistenz, beziehungsorientierte Begleitung und Förderung. Behinderungen können alle Bereiche der körperlichen, psychischen und geistigen Gesundheit betreffen. Dabei gibt es ein ausgeweitetes Spektrum, das unterschiedliche Ausprägungen wie verlorenen Gliedmaßen, Funktions-verluste bei Sinnesorganen sowie Sprach- oder Lernbehinderungen einschließt. Unterschieden werden angeborene Behinderungen und solche die erst im Laufe des Lebens erworben werden. Auf folgenden Seiten können Sie sich über die angebotenen Leistungen informieren.
Die Praxis wird auf der Grundlage einer Bestell- und Terminpraxis geführt. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine langen Wartezeiten haben. Es erfordert, dass Sie pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen – denn wir haben dieses Zeitfenster ausschließlich für Sie reserviert und ersparen Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten. Wenn Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen, dann wird dieser in Rechnung gestellt, da wir Ihnen das Zeitfenster freigehalten haben und dadurch ein finanzieller Ausfall entsteht.
Für Fragen und Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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